GESCHICHTE. 61 und
hat
im
nördlichen
Mesopotamien
nomadisirt
ein
Zweig
von
ihr
ab,
indem
er
stets
südwestlich
zog
erst
nach
Harrân;
endlich
führte
nach
der
biblischen
Ueberlieferung
Abraham
seine
Familie
nach
Kanaʿan;
damals
ungefähr
erhielt
der
Stamm
den
Namen
Hebräer
Kedorlaomer
von
Elam
und
seiner
Verbündeten
(I
Mose
14);
wir
erblicken
darin
eine
historische
Erinnerung
an
die
Eroberungen,
die
damals
von
den
Euphrat-Tiefländern
ausgingen,
zugleich
eine
höchst
wichtige
Beleuchtung
der
für
uns
ganz
in
Dunkel
gehüllten
damaligen
Verhältnisse
Syriens.
Zu
jener
Zeit
existirten
in
Palä-
stina
nur
wenige
Städte,
wie
ja
auch
die
Ueberlieferung
nur
eine
geringe
Zahl
von
Ortschaften
nennt,
so
Sichem,
Hebron,
Salem.
Die
damaligen
Hebräer
lich
den
heutigen
Beduinen
kerung
sie
sich
mit
verschiedenen
Völkern
Semiten
Volksstamm
sowohl,
als
den
japhetitischen
wie
der
Sprache
einnimmt,
ist
eine
bisher
ungelöste
Streitfrage
der
Wissenschaft.
Die
Hebräer
Gottesbegriff.
Ihre
eigenthümliche
religiöse
Anschauung
stand
im
inneren
Zusammenhange
mit
einem
Nationalbewusstsein,
kraft
dessen
sie
sich
auch
über
die
ihnen
benachbarten
und
verwandten
Stämme
erhaben
fühlten.
Obgleich
sie
sich
der
zeitlichen
Priorität
des
stamm-
verwandten
arabischen
selbe
doch
als
illegitimen
Sprössling,
ihnen
nicht
ebenbürtig;
Is-
mael,
der
Stammvater
der
Nordaraber
Abrahams.
An
das
Eigenthumsrecht,
welches
die
Patriarchen
Lande
Kanaʿan
hatten,
besonders
an
den
frühen
Ankauf
der
Höhle
Machpela
(I
Mos.
23),
knüpfen
sich
später
die
Ansprüche,
welche
die
Hebräer
zwischen
wurde
der
kleine
Stamm
nöthigt,
die
Gegenden
des
südlichen
Palästina’s
mit
denen
des
Lan-
des
Gosen
in
Nordägypten
zu
vertauschen.
Solche
Wanderungen
kommen
noch
heute
bei
den
dortigen
Nomaden
430jährigen
Aufenthaltes
in
Aegypten
wuchsen
die
Israeliten
einem
grossen
Volke
im
Verlaufe
der
Zeit
von
den
Pharaonen
derten
sie
endlich
unter
der
Anführung
Mose’s
wieder
von
Aegypten
aus.
II.
Mit
dem
Auszuge
aus
Aegypten
und
der
darauf
folgenden
Gesetzgebung
am
Sinaï
beginnt
die
zweite,
schon
etwas
durch-
sichtigere
Periode
der
israelitischen
Gesetze,
welche
Mose
dem
Volke
rade
gross,
aber
er
genügte,
um
die
Israeliten